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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich

    Die hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ab dem 29.09.2003 gültig und gelten für sämtliche Leistungen des Auftragnehmer Ingo Weichelt The Ohrkan Events. Von den Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen der Auftraggeber haben keine Gültigkeit.

  2. Auftragsannahme

    Der Kunde erhält nach Beratung (persönlich, telefonisch, E-Mail) ein Angebot bzw. einen Vertrag mit detaillierten Preisen und anderen Angaben für die gewünschten Leistungen sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Ingo Weichelt The Ohrkan Events. Das Angebot gilt nur in seiner Gesamtheit. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen keine schriftliche Bestätigung des Vertrages, verliert es seine Gültigkeit. Bei kurzfristigen Anfragen muss die schriftliche Bestätigung Vertrages sofort erfolgen. Mit der Vertragsbestätigung erkennt der Kunde die nachstehenden Geschäftsbedingungen an.

  3. Auftraggeber Pflichten

    Der Auftraggeber hat die Pflicht, dem Auftragnehmer über den zeitlichen Ablauf sowie die geplanten Einsatzzeiten zu informieren. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung, die eine ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten im vereinbarten Zeitrahmen er möglichen. Dies können sein: Technische Pläne und Zeichnungen, Grundrisse, Bestuhlungspläne, Flucht- und Rettungspläne, Detailzeichnungen, Bühnenpläne, Energieanforderungen, Materiallisten. Sowie weitere relevante Unterlagen, die zur Durchführung des Projektes/der Produktion benötigt werden. Sind die Unterlagen nicht ausreichend, ist eine einvernehmliche Klärung der Beschaffung oder Erstellung erforderlich.

  4. GEMA und andere Gebühren

    Soweit nicht anderes im Auftrag/Vertrag vermerkt, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Veranstaltung bei der zuständigen Geschäftsstelle der GEMA anzumelden und die jeweiligen Gebühren zu begleichen, wenn eine Anmeldepflicht besteht. Müssen weitere Anmeldungen und Zahlungen von Gebühren vorgenommen werden gelten die gleichen Bedingungen. Der Auftragsnehmer ist nicht zur Prüfung der erforderlichen Genehmigungen verpflichtet.

  5. Anreise zum Auftrittsort

    Abweichungen bis zu 30 Minuten gelten als vereinbart. Umstände, die eine Anreise unmöglich machen (Höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Wetterbedingungen, Unfall) entbinden den Auftragnehmer von der Leistungspflicht.

  6. Haftung

    Bei Veranstaltungen ist der Auftraggeber und nicht der Auftragnehmer Veranstalter im Sinne gültiger Gesetze. Für Verstöße in Folge fehlender Genehmigungen (z.B. Ordnungsamt, GEMA usw.) oder Schäden an Technik sowie an Leib und Gesundheit übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung.

  7. Stornierung des Auftrages

    Ein Rücktritt ist bis 14 Tage vor dem vereinbarten Leistungstermin möglich. Die bis zu diesem Zeitpunkt erfolgten Aufwendungen sind in voller Höhe und ohne Möglichkeit der Einrede zu erstatten, mindestens jedoch 35% des vereinbarten Auftragwertes. Die vom Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggeber eingegangenen Verpflichtungen gegenüber Dritten sind vollständig zu übernehmen. Erfolgt die Stornierung bis 7 Tage vor dem vereinbarten Leistungstermin sind 75% des vereinbarten Auftragwertes zu erstatten. Spätere Stornierungen sind in voller Höhe des Auftragswertes vom Auftraggeber zu erstatten. Der Rücktritt vom Auftrag bedarf der Schriftform. Sollte der Auftragnehmer bzw. die Künstler des Auftagnehmer Auftritte aus zwingenden Gründen nicht wahrnehmen können, so haben Diese die Möglichkeit dem Auftraggeber einen anderen Künstler (Ersatz) zustellen.

  8. Zahlungsbedingungen

    Zahlungen werden mit Rechnungslegung mit Abzug von Skonto (falls angegeben) und innerhalb der dort angegebenen Zahlungsfrist fällig. Die Bezahlung der Rechnung wird durch die Auftragsbestätigung geklärt. Irrtümer und kurzfristige Preisänderungen sind vorbehalten. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Gebühren in Höhe von 6,00 EUR nach 10 Werkstagen und nochmals 12,00 EUR nach 14 Werkstagen zu berechnen. Ist der Auftraggeber nach 28 Tagen immer noch in Zahlungsverzug so wird nochmals eine Gebühr von 24,00 EUR berechnet und ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet.

  9. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

    Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Aufträgen/Verträgen mit der Firma Ingo Weichelt The Ohrkan Events ist Pirna. Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bzw. von Verträgen des Auftragnehmers bedürfen der Schriftform. Die Aufhebung dieser Schriftformklausel kann nur schriftlich erfolgen. Die gegenseitige Übermittlung von Schriftstücken per Telefax oder E-Mail genügt dem Erfordernis der Schriftform. Telefonische Auskünfte sind stets unverbindlich.

  10. Vermietung

    Die Mietsache bleibt vollständiges Eigentum des Vermieters. Der Vermieter übernimmt keine Haftung an gemieteten Gegenständen sowie an Leib und Gesundheit bei: mechanischen Schäden, unsachgemäßem Gebrauch, Missachtung von Bedienungshinweisen, Fremdeingriffen, Kabelbrand, Kurzschluss, Überspannung, Diebstahl usw. Bei Verlust der Mietsache, durch den Mieter oder durch Dritte, ist Diese vom Mieter zum Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. Bei Beschädigung jeglicher Art hat der Mieter Schadenersatz zu leisten. Dieser kann sein: Vermietungsausfall, Reparaturkosten, Wertminderung nach Reparatur, Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes. Der Erfolg der Veranstaltung wie z.B. das Spielen vor leeren Rängen oder der Abbruch mangels Nachfrage ist nicht abhängig von der Zahlung des vollen Mietpreises.

  11. Spezielles

    Das Mitschneiden/Aufnehmen von Musik, die der Künstler während seines Auftrittes spielt, ist aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet. Die Musikauswahl, sowie die Reihenfolge der Musiktitel, die der Künstler während seines Auftrittes spielt, steht dem Künstler frei. Der Erfolg der Veranstaltung wie z.B. das Spielen vor leeren Rängen oder der Abbruch mangels Nachfrage ist nicht abhängig von der Zahlung der vollen Gage. Den Künstler bestimmt der Auftragnehmer passend zur Veranstaltung.

  12. Salvatorische Klausel

    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB bzw. der Verträge der Firma I.Weichelt The Ohrkan Events unwirksam sein oder nach Vertragsschluss unwirksam werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll diejenige wirksame Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich diese AGB bzw. Verträge der Firma I.Weichelt The Ohrkan Events als lückenhaft oder ungültig erweist. Die Konventionalstrafe/Vertragsstrafe bei Vertragsbruch jeglicher Art von Verträgen der Firma I.Weichelt The Ohrkan Events beträgt 100% des jeweiligen Bruttoauftragswertes.

    Copyright 2003-2011. Das unerlaubte Kopieren auch Auszugsweise sowie die unbefugte Wieder- und Weitergabe dieses Schreibens ist nicht gestattet.